Was die Wengisten wissen:
Die Grundlage für einen Softwareaudit ist oft zweifelhaft oder sogar unbegründet, weil die AGB der Lizenzgeber angreifbar und die Auditklausel unwirksam sein kann.
Zur Klärung möglicher Auswege nach einem Audit-Call sollte ein Anwalt für Softwarerecht einbezogen werden, um nicht in unnötigen Aktionismus zu verfallen
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